1. „AM BALL“ ist diejenige, welche die Hauptleistung schuldet.
2. „Kunde“ ist derjenige, für den Am Ball die Hauptleistung erbringt und welcher die Vergütung zu bezahlen hat.
3. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp mit einem Kunden.
4. „Arbeitsergebnis“ sind die von AM BALL im Rahmen des Auftrags hergestellten Konzepte, Beratungsergebnisse, Präsentationen, multimedialen Formate (z.B. Fotos oder Websites), Events und (Werbe-) Artikel.
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Am Ball und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Die AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebots von AM BALL gegenüber dem Kunden.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind in keinem Fall anwendbar, auch wenn AM BALL nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt unabhängig davon, ob sie gegenüber diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Klauseln enthalten. Abweichende Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von der AM BALL ausdrücklich in Schriftform anerkannt worden sind. Einzelvertraglich abweichende Regelungen (z.B. angenommenes Angebot der AM BALL) zu diesen AGB haben in Schriftform zu erfolgen.
3. Der Kunde versichert, sämtliche Aufträge nur als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen.
4. Sollten diese AGB ausnahmsweise auch Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern (§ 13 BGB) zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB widersprechen.
1. Die Leistungspflichten von AM BALL und die hierfür vom Kunden geschuldete Vergütung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung von AM BALL. Falls für eine Leistung keine Vergütung bestimmt wurde, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten von AM BALL. Sollte die Leistung nicht in einer Preisliste enthalten sein, gilt eine branchenübliche Vergütung als vereinbart.
2. Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann AM BALL gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für den Mehraufwand bei Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden sowie bei Nebenleistungen und Auslagen.
3. Nebenkosten (z.B. Fracht, Verpackung, Porto, Zoll, Steuern, Abgaben etc.) und Fremdleistungen wie die Künstlersozialversicherung (soweit nicht bereits im Angebot von AM BALL enthalten) trägt der Kunde gemäß nachgewiesenem Anfall und auch dann, wenn sie nacherhoben werden.
4. Eine Überschreitung des Honorars um bis zu 10% ist vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird AM BALL den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch AM BALL widerspricht.
5. Falls der Kunde unzutreffende oder lückenhafte Angaben gegenüber AM BALL macht oder diese Angaben erst nachträglich berichtigt und AM BALL deswegen ein Schaden entsteht, hat der Kunde diesen Schaden zu ersetzen, wenn er ihn zu vertreten hat.
6. AM BALL ist berechtigt, ihr obliegende Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen zu lassen. AM BALL bleibt jedoch ausschließlich verantwortlich für ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden. Ein solcher Dritter kann vom Kunden nur dann abgelehnt werden, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.
7. Vorbehaltlich anderslautender Regelungen im Angebot ist AM BALL berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vor Produktions- bzw. Arbeitsbeginn, maximal jedoch 50% der Auftragssumme, zu fordern.
8. Tritt der Kunde ohne Verschulden von AM BALL vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.
1. Die Herstellung des Arbeitsergebnisses oder der Arbeitsergebnisse erfolgt auf Grundlage der vom Kunden genehmigten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Vorgaben, Unterlagen, Besprechungsprotokolle und etwaiger, späterer Weisungen des Kunden oder des Ansprechpartners zu den im Vertrag bzw. dem akzeptieren Angebot schriftlich niedergelegten, besonderen Bedingungen (zusammen im Folgenden: „Festlegungen“).
2. Von AM BALL übergebene Gesprächszusammenfassungen oder sonstige Protokolle sind Festlegungen für die weitere Bearbeitung des Projekts, soweit ihnen nicht innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen ab Übersendung in Schriftform widersprochen wird.
3. AM BALL stellt die Artikel oder das Konzept nach den Festlegungen her. Das Entscheidungsrecht über die inhaltliche und/oder technische Gestaltung der Artikel oder des Konzepts liegt bei AM BALL. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Arbeitsergebnisses und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Kunde, soweit seine Weisungen dahingehend befolgt wurden, siehe auch § 6.
4. Wenn der Kunde die Nutzung eigener Designs, Film-, Audio- oder sonstigen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn der Herstellung des Arbeitsergebnisses übergeben werden. Kunde garantiert, dass dieses Material frei von Rechten Dritter ist und stellt AM BALL von eigenen und allen Forderungen Dritter im Hinblick auf dieses Material frei. Muss dieses Material durch AM BALL mit Aufwand angepasst werden, trägt der Kunde die hierfür entstandenen Kosten.
5. Wünscht der Kunde die Nutzung eines bestimmten, von ihm gelieferten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an dem auf seinen Wunsch verwendeten, GEMA-pflichtigen Material besitzt. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.
6. Verlangt der Kunde vor der Abnahme des Konzepts oder des Produktionsentwurfs für (Werbe-) Artikel eine Änderung der zuvor festgelegten zeitlichen Dispositionen, der vereinbarten Festlegungen oder bereits hergestellter Werbeartikel, so erfolgen diese Änderungen auf Kosten des Kunden, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. AM BALL wird den Kunden bzw. den Ansprechpartner unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.
7. AM BALL ist nicht verpflichtet, vom Kunden für die Konzepterstellung bzw. Produktion zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Materialien länger als drei Monate nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren.
1. Lieferfristen und sonstige von AM BALL vorgegebene Termine sind grundsätzlich unverbindlich und dienen der Orientierung des Kunden, soweit nicht Termine explizit und in Schriftform als feste Liefertermine vereinbart wurden.
2. Falls der Kunde seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht oder unzureichend nachgekommen ist und Verzögerungen hierauf beruhen, ist die Haftung von AM BALL für Lieferverzögerungen ausgeschlossen.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist AM BALL vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden und entstehenden Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
1. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von AM BALL hergestellten Arbeitsergebnisse, insbesondere im Hinblick auf das Wettbewerbs-, Urheber-, Lebensmittel-, Arzneimittelrecht und Kennzeichenrecht, wird von AM BALL grundsätzlich nicht geschuldet.
2. AM BALL ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Kunden vorgegebenen oder freigegebenen Sachaussagen über seine Produkte und Leistungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Es obliegt vielmehr dem Kunden zu überprüfen, ob die im Rahmen des Auftrags erbrachten Arbeitsergebnisse gegen gesetzliche Regelungen und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen.
3. Der Kunde sichert zu, dass sämtliches von ihm im Rahmen der Auftragsabwicklung an AM BALL zur Verfügung gestelltes Material frei von Rechten Dritter ist und der Kunde über die zur Herstellung und die Verbreitung des Arbeitsergebnisses notwenigen Rechte, u.a. das Bearbeitungsrecht verfügt und nicht gegen gesetzliche Regelungen verstößt.
4. Der Kunde verpflichtet sich, AM BALL im Falle eines Verstoßes gegen die Obliegenheiten aus § 5 Ziffer 2 von Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, bzw. sie von diesen freizustellen.
5. Auch für den Fall, dass die von AM BALL erbrachten Dienstleistungen nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. nach Urheber- Marken- oder Patentrecht) sind diese vertragsgerecht erbracht, falls keine abweichende Regelung schriftlich vereinbart wurde. AM BALL ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihre Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
6. Mit Freigabe der Arbeiten bzw. deren Veröffentlichung erklärt der Kunde seine inhaltliche Zustimmung zu dem hergestellten Konzept bzw. den Materialien und übernimmt unter allen rechtlichen Aspekten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text. Dies gilt nur insoweit nicht, als daß AM BALL diesbezüglich ausdrückliche Zusicherungen gegeben hat. Ab der Freigabe bestehen keine diesbezüglichen Ansprüche mehr gegen AM BALL.
1. Jede Partei trägt die Kosten für Porto, Telefon und sonstige Kommunikation, die ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen.
2. Soweit nicht anders im Angebot ausgewiesen (z.B. pauschal) oder sonst vereinbart, werden Reisekosten dem Kunden wie folgt berechnet:
a) Fremdkosten: nach Belegen
b) Stundenaufwand: siehe aktuelle Preisliste und § 3 Abs. 1
c) Reisekosten im eigenen Pkw: 0,51 Euro/km, zzgl. USt.in gesetzlicher Höhe, sonst nach Belegen.
3. Sonstige weiteren und nicht im Angebot ausgewiesene Kosten wie z.B. Kurierkosten, Transportkosten sowie Farbkopien und Farbausdrucke, die durch gesonderte Bestellung des Kunden entstehen, berechnet AM BALL zuzüglich eines Honorars in Höhe von 16% auf den Nettowert der Rechnungen des jeweiligen Dritten.
1. AM BALL haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften AM BALL sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur im Falle einer Kardinalspflichtverletzung (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
3. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit begrenzt sich die Haftung von AM BALL sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden, die vorhersehbar bzw. typisch sind, maximal bis zur Höhe des dreifachen Auftragswertes.
4. Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden gegen AM BALL verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Beendigung des jeweiligen Auftrags bzw. der Abnahme.
5. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen und die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Der Kunde kann keinen Schadensersatz als Folge der Anfechtung wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche die Agentur zur Anfechtung berechtigen, geltend machen.
7. Die Beweislast obliegt dem Kunden, außer die zu beweisenden Umstände entstammen aus dem Verantwortungsbereich der AM BALL.
1. Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Nutzung oder Vertrieb des Arbeitsergebnisses oder vollständige Zahlung der Schlussrate stellen eine Abnahme dar.
2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe oder Auslieferung des jeweiligen Arbeitsergebnisses erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird AM BALL diese Abweichungen auf Aufforderung des Kunden hin in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Spätestens mit Veröffentlichung oder Nutzung des Werks gilt die Abnahme als erfolgt.
3. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, wenn das Arbeitsergebnis den Festlegungen und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch wenn das Arbeitsergebnis von den Festlegungen abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Kunden eingearbeitet wurden, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Geschmacksretouren.
4. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Lieferung des Arbeitsergebnisses schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
Sollte AM BALL bei der Erstellung oder Umsetzung des Arbeitsergebnisses die Einholung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. hinsichtlich von Persönlichkeitsrechten) vorbehaltlich der Regelung in § 4 Ziffer 6 für erforderlich halten, wird AM BALL den Kunden hierüber informieren. Nach Prüfung durch den Kunden und entsprechender Weisung wird AM BALL Zustimmungen Dritter im Namen und für Rechnung des Kunden einholen. Hierfür fällt ein Honorar in Höhe von 16% auf den Nettowert der Rechnungen an. Dem Umfang nach erfolgt dies grundsätzlich nur in dem für die vorgesehene Werbemaßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Rahmen, falls nicht schriftlich etwas Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG trägt der Kunde.
1. Erst mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde die nach dem jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von AM BALL gestalteten Arbeitsergebnissen, die zeitlich unbefristet sind.
2. Ebenfalls erst mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde Eigentum an den für den Kunden hergestellten (Werbe-) Artikeln, unabhängig davon, ob sich diese noch bei AM BALL befinden oder bereits an den Kunden durch AM BALL oder Dritte ausgeliefert wurden.
3. Nutzungsrechte sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform vereinbart wurde, auf Deutschland / die deutschsprachigen Länder (D, AT, CH) sowie Internet beschränkt und umfassen keine Paid Media (z.B. Social Ads), TV- und Kinonutzungen.
4. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von AM BALL gestalteten Arbeitsergebnisse ist nur mit vorheriger Zustimmung von AM BALL zulässig.
5. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der von AM BALL auf den Kunden übertragenen Nutzungsrechte an Dritte außerhalb des jeweiligen Werbezwecks bzw. Auftrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch AM BALL.
6. AM BALL darf im Rahmen des Auftrags hergestellte Arbeitsergebnisse zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung, u.a. auf der AM BALL-Website sowie auf den von ihr zu Zwecken der Eigenwerbung erstellten Werbemitteln nutzen, soweit der Kunde dem nicht schriftlich bei Auftragserteilung widerspricht.
7. Sämtliche Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe, Konzepte oder multimediale Formate verbleiben bei AM BALL. Dies gilt auch für Leistungen von AM BALL, die nicht Gegenstand besonderer Schutzrechte, z.B. des Urheberrechts, sind.
Für den Fall, dass der Kunde zahlungsunfähig wird oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, ist AM BALL berechtigt, den jeweiligen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
1. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
2. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch im Angebot nicht ausgewiesener Künstlersozialversicherung trägt der Kunde, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden.
3. Die von AM BALL berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß §24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen, soweit nicht bereits konkret und vollständig im Angebot ausgewiesen. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an AM BALL, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist grundsätzlich alleine der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
4. Der Anspruch auf Rückforderung etwaiger, vom Kunden bezahlter Vorschüsse verjährt zwei Jahre nach Eingang des jeweiligen Vorschusses bei AM BALL.
5. AM BALL ist jederzeit berechtigt, von dem Kunden Akontozahlungen in angemessener Höhe zu fordern.
Von AM BALL im Rahmen des Auftrags produzierte Artikel können nicht zurückgegeben werden.
1. Eine Aufrechnung des Kunden mit Vergütungsforderungen von AM BALL ist nur zulässig, sofern die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 und § 634 a BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme, soweit dem keine zwingenden, gesetzlichen Sonderregelungen entgegenstehen.
2. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden, der Kaufmann ist, und AM BALL ist München, soweit zulässig vereinbar.
2. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehaltes aus Ziff. 10 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
3. Erfüllungsort für beide Parteien ist München.
4. Vertragssprache ist deutsch. Im Konfliktfall hat die deutsche Version dieser AGB Vorrang vor anderen Sprachversionen dieser AGB.
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
3. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
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