Das VerpackDG ist das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz vom 13. Juli 2026, mit dem Deutschland die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen durchführt. Es ist am 12. August 2026 in Kraft getreten, an dem Tag, ab dem die EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt, und beide zusammen haben das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. Die PPWR regelt die Verpackung selbst; das VerpackDG regelt, wie die erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland funktioniert. Quellen sind der Gesetzestext und die Übersicht des Verpackungsregisters, was seit dem 12. August 2026 gilt.
Was das VerpackDG regelt
Das VerpackDG legt fest, wer in Deutschland Sammlung und Recycling von Verpackungen bezahlt und wie das kontrolliert wird. Die Grundpflichten sind dieselben wie nach altem Recht: Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung. Geändert hat sich die Logik, nach der sich bestimmt, wer sie trägt.
Zuständige Behörde ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die das Register LUCID führt. Verstöße kosten je nach Pflicht bis zu 10.000, 100.000 oder 200.000 Euro Bußgeld (§ 66 Absatz 3).
Hersteller und Erzeuger
Die PPWR trennt zwei Rollen, und der deutsche Text benennt sie so: Der Erzeuger (englisch manufacturer) steht für die Konformität der Verpackung ein. Der Hersteller (englisch producer) trägt die erweiterte Herstellerverantwortung in dem Land, in dem die Verpackung zu Abfall wird, und um diese Rolle geht es im VerpackDG.
Die Marke hat Vorrang. Wer Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen lässt, ist Erzeuger. Sitzt der Erzeuger in Deutschland, ist er laut ZSVR hier zugleich Hersteller. Ein deutscher Verein, der Geschenkboxen mit seinem Wappen für ein Pin-Set bestellt, ist also beides. Die Seite des Erzeugers erklärt unser Glossareintrag zur PPWR.
Registrierung in LUCID
Hersteller müssen sich bei der ZSVR registrieren, bevor sie Verpackungen erstmals in Deutschland bereitstellen (§ 6). Die Registrierung nennt unter anderem die Markennamen, unter denen der Hersteller Verpackungen in Verkehr bringt, und die Verpackungsarten; die ZSVR veröffentlicht die registrierten Hersteller im Internet.
Registrierung und Datenmeldungen in LUCID sind laut der Hilfeseite der ZSVR zur Systembeteiligung kostenfrei. Registrieren muss sich der Hersteller selbst: Ein Bevollmächtigter oder ein anderer Dritter kann andere Pflichten übernehmen, diese nicht. Wer sich für welchen Merchandise-Artikel registriert, zeigt Schritt für Schritt unser Ratgeber zur LUCID-Registrierung für Merchandise.
Systembeteiligung, die „Verpackungslizenz“
Verpackungen, die typischerweise in privaten Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, sowie alle Serviceverpackungen sind systembeteiligungspflichtig (§ 3 Absatz 6). Ihr Hersteller muss sich vor dem Bereitstellen an einem oder mehreren dualen Systemen beteiligen und Materialart und Masse angeben (§ 7). Versandverpackungen sind laut ZSVR ausnahmslos systembeteiligungspflichtig (Seite zu Versand und Onlinehandel).
Diesen kostenpflichtigen Vertrag mit einem Systembetreiber nennen viele schlicht Verpackungslizenz, und die ZSVR verwendet das Wort auf derselben Hilfeseite selbst. Am Ball, eine Münchner Agentur für Design, Lizenzierung und Produktionsmanagement von offiziellen Sammlerstücken und Merchandise, ist in LUCID registriert und hat einen Lizenzvertrag mit Der Grüne Punkt für die Verpackungen, die es als Hersteller in Verkehr bringt.
Was sich gegenüber dem Verpackungsgesetz geändert hat
Registrierungen nach altem Recht bleiben gültig, und das Gesetz gibt registrierten Herstellern bis zum 12. November 2026 Zeit, Änderungen zu melden, etwa neue Markennamen (§ 68 Absatz 2). Systembeteiligungen nach altem Recht laufen bis zum 31. Dezember 2026 weiter, nicht länger (Absatz 1); für welche Hersteller das gilt, erklärt unser LUCID-Ratgeber.
Zwei Pflichten sind neu. Hersteller mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in Deutschland, die direkt an Endabnehmer hier liefern, müssen einen Bevollmächtigten benennen. Hersteller von Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht dürfen bis zum 31. Dezember 2027 ohne Zulassung der ZSVR tätig sein und brauchen danach eine (§ 68 Absatz 9).
Häufig gestellte Fragen
Ist das VerpackDG dasselbe wie das Verpackungsgesetz?
Nein. Das VerpackDG hat das Verpackungsgesetz am 12. August 2026 abgelöst. Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bleiben, aber wer sie tragen muss, folgt jetzt den Rollen der PPWR, Erzeuger und Hersteller.
Was ist eine Verpackungslizenz?
So heißt im Alltag die Systembeteiligung: ein kostenpflichtiger Vertrag mit einem dualen System, das Sammlung und Recycling Ihrer Verpackungen finanziert. Die Registrierung in LUCID ist ein eigener, kostenfreier Schritt bei der ZSVR, und Sie brauchen beides.
Müssen sich Verkäufer aus dem Ausland registrieren?
Ja, wenn sie Hersteller sind, etwa weil sie direkt an Endabnehmer in Deutschland liefern. Sie müssen außerdem einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen, die Registrierung in LUCID bleibt aber ihre eigene Pflicht.
Gilt das VerpackDG für Merchandise-Verpackungen?
Ja. Eine Geschenkbox oder ein Beutel, die beim Fan zu Hause landen, sind Verkaufsverpackungen der Art, die das Gesetz systembeteiligungspflichtig macht, und jeder Versandkarton an Kunden ebenso. In Zweifelsfällen entscheidet der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der ZSVR.
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August 2026 in Kraft getreten und hat zusammen mit der EU-Verpackungsverordnung PPWR das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst.</li><li>Der Hersteller muss sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in LUCID registrieren, bevor er Verpackungen erstmals in Deutschland bereitstellt; die Registrierung ist kostenfrei.</li><li>Verpackungen, die typischerweise bei privaten Haushalten anfallen, alle Serviceverpackungen und alle Versandverpackungen brauchen eine kostenpflichtige Systembeteiligung bei einem dualen System.</li></ul><p>Das VerpackDG ist das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz vom 13. Juli 2026, mit dem Deutschland die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen durchführt. Es ist am 12. August 2026 in Kraft getreten, an dem Tag, ab dem die EU-Verpackungsverordnung PPWR gilt, und beide zusammen haben das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgelöst. Die PPWR regelt die Verpackung selbst; das VerpackDG regelt, wie die erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland funktioniert. Quellen sind der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/">Gesetzestext</a> und die <a href="https://www.verpackungsregister.org/ich-moechte-wissen-was-seit-dem-12-august-2026-gilt">Übersicht des Verpackungsregisters, was seit dem 12. August 2026 gilt</a>.</p><h2>Was das VerpackDG regelt</h2><p>Das VerpackDG legt fest, wer in Deutschland Sammlung und Recycling von Verpackungen bezahlt und wie das kontrolliert wird. Die Grundpflichten sind dieselben wie nach altem Recht: Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung. Geändert hat sich die Logik, nach der sich bestimmt, wer sie trägt.</p><p>Zuständige Behörde ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die das Register LUCID führt. Verstöße kosten je nach Pflicht bis zu 10.000, 100.000 oder 200.000 Euro Bußgeld (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/__66.html">§ 66</a> Absatz 3).</p><h2>Hersteller und Erzeuger</h2><p>Die PPWR trennt zwei Rollen, und der deutsche Text benennt sie so: Der Erzeuger (englisch manufacturer) steht für die Konformität der Verpackung ein. Der Hersteller (englisch producer) trägt die erweiterte Herstellerverantwortung in dem Land, in dem die Verpackung zu Abfall wird, und um diese Rolle geht es im VerpackDG.</p><p>Die Marke hat Vorrang. Wer Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen lässt, ist Erzeuger. Sitzt der Erzeuger in Deutschland, ist er laut <a href="https://www.verpackungsregister.org/erste-schritte/abgrenzung-erzeuger-hersteller">ZSVR</a> hier zugleich Hersteller. Ein deutscher Verein, der Geschenkboxen mit seinem Wappen für ein Pin-Set bestellt, ist also beides. Die Seite des Erzeugers erklärt unser <a href="https://www.amball.com/de/glossary/ppwr">Glossareintrag zur PPWR</a>.</p><h2>Registrierung in LUCID</h2><p>Hersteller müssen sich bei der ZSVR registrieren, bevor sie Verpackungen erstmals in Deutschland bereitstellen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/__6.html">§ 6</a>). Die Registrierung nennt unter anderem die Markennamen, unter denen der Hersteller Verpackungen in Verkehr bringt, und die Verpackungsarten; die ZSVR veröffentlicht die registrierten Hersteller im Internet.</p><p>Registrierung und Datenmeldungen in LUCID sind laut der <a href="https://www.verpackungsregister.org/hilfe/systembeteiligung-katalog">Hilfeseite der ZSVR zur Systembeteiligung</a> kostenfrei. Registrieren muss sich der Hersteller selbst: Ein Bevollmächtigter oder ein anderer Dritter kann andere Pflichten übernehmen, diese nicht. Wer sich für welchen Merchandise-Artikel registriert, zeigt Schritt für Schritt unser <a href="https://www.amball.com/de/magazine/packaging-epr-merchandise-lucid-registration">Ratgeber zur LUCID-Registrierung für Merchandise</a>.</p><h2>Systembeteiligung, die „Verpackungslizenz“</h2><p>Verpackungen, die typischerweise in privaten Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, sowie alle Serviceverpackungen sind systembeteiligungspflichtig (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/__3.html">§ 3</a> Absatz 6). Ihr Hersteller muss sich vor dem Bereitstellen an einem oder mehreren dualen Systemen beteiligen und Materialart und Masse angeben (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/__7.html">§ 7</a>). Versandverpackungen sind laut ZSVR ausnahmslos systembeteiligungspflichtig (<a href="https://www.verpackungsregister.org/themen/versand-und-onlinehandel">Seite zu Versand und Onlinehandel</a>).</p><p>Diesen kostenpflichtigen Vertrag mit einem Systembetreiber nennen viele schlicht Verpackungslizenz, und die ZSVR verwendet das Wort auf derselben Hilfeseite selbst. Am Ball, eine Münchner Agentur für Design, Lizenzierung und Produktionsmanagement von offiziellen Sammlerstücken und Merchandise, ist in LUCID registriert und hat einen Lizenzvertrag mit Der Grüne Punkt für die Verpackungen, die es als Hersteller in Verkehr bringt.</p><h2>Was sich gegenüber dem Verpackungsgesetz geändert hat</h2><p>Registrierungen nach altem Recht bleiben gültig, und das Gesetz gibt registrierten Herstellern bis zum 12. November 2026 Zeit, Änderungen zu melden, etwa neue Markennamen (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackdg/__68.html">§ 68</a> Absatz 2). Systembeteiligungen nach altem Recht laufen bis zum 31. Dezember 2026 weiter, nicht länger (Absatz 1); für welche Hersteller das gilt, erklärt unser LUCID-Ratgeber.</p><p>Zwei Pflichten sind neu. Hersteller mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in Deutschland, die direkt an Endabnehmer hier liefern, müssen einen Bevollmächtigten benennen. Hersteller von Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht dürfen bis zum 31. Dezember 2027 ohne Zulassung der ZSVR tätig sein und brauchen danach eine (§ 68 Absatz 9).</p><h2 id="frequently-asked-questions">Häufig gestellte Fragen</h2><h3>Ist das VerpackDG dasselbe wie das Verpackungsgesetz?</h3><p>Nein. Das VerpackDG hat das Verpackungsgesetz am 12. August 2026 abgelöst. Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bleiben, aber wer sie tragen muss, folgt jetzt den Rollen der PPWR, Erzeuger und Hersteller.</p><h3>Was ist eine Verpackungslizenz?</h3><p>So heißt im Alltag die Systembeteiligung: ein kostenpflichtiger Vertrag mit einem dualen System, das Sammlung und Recycling Ihrer Verpackungen finanziert. Die Registrierung in LUCID ist ein eigener, kostenfreier Schritt bei der ZSVR, und Sie brauchen beides.</p><h3>Müssen sich Verkäufer aus dem Ausland registrieren?</h3><p>Ja, wenn sie Hersteller sind, etwa weil sie direkt an Endabnehmer in Deutschland liefern. Sie müssen außerdem einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen, die Registrierung in LUCID bleibt aber ihre eigene Pflicht.</p><h3>Gilt das VerpackDG für Merchandise-Verpackungen?</h3><p>Ja. Eine Geschenkbox oder ein Beutel, die beim Fan zu Hause landen, sind Verkaufsverpackungen der Art, die das Gesetz systembeteiligungspflichtig macht, und jeder Versandkarton an Kunden ebenso. In Zweifelsfällen entscheidet der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der ZSVR.</p><hr class="faq-end"> <section class="related-section"><h2>Verwandte Glossarbegriffe</h2><div class="related-grid"><a href="https://www.amball.com/de/glossary/reach" class="related-card"><p class="related-label">Lizenzen, Herstellung & Compliance</p><p class="related-title">REACH (EU-Chemikalienverordnung)</p><p class="related-snippet">REACH ist die zentrale Chemikalienverordnung der EU und regelt, welche Stoffe in einem in die EU verkauften Produkt enthalten sein dürfen und wie ihr Vorhandensein offengelegt werden muss. 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