Digitaler Produktpass: Textil-Merchandise kommt zuerst

Gefaltete Strickschals und Vereinsjacke mit leerem Webetikett neben einem Smartphone mit abstraktem Code

Ein digitaler Produktpass ist ein EU-weit geregelter Datensatz zu Material, Herkunft, Reparatur und Recycling eines Produkts, abrufbar über einen Datenträger wie einen QR-Code. Die Ökodesign-Verordnung der EU führt ihn Produktgruppe für Produktgruppe ein.

Dieser Ratgeber zeigt, wann der Produktpass für das Sortiment eines Vereins, Events oder einer Marke geplant ist, welche Artikel zuerst betroffen sind, welche Daten Sie schon jetzt sammeln sollten und wie das EU-Verbot, unverkaufte Kleidung zu vernichten, den Umgang mit Restbeständen bereits verändert. Er stützt sich auf die Verordnung und die Seiten der Europäischen Kommission und ist eine Erläuterung, keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage ist die Ökodesign-Verordnung (ESPR), Verordnung (EU) 2024/1781. Das EU-Register für Produktpässe ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb.
  • Noch braucht kein Merchandise-Artikel einen Pass. Jede Produktgruppe erhält einen eigenen delegierten Rechtsakt, danach bleiben mindestens 18 Monate Zeit.
  • Für die meisten Sortimente kommt Bekleidung zuerst: Der Rechtsakt für Textilien ist für das vierte Quartal 2027 geplant, ein Pass für Trikots oder Jacken wird damit frühestens 2029 Pflicht.
  • Pins, Schlüsselanhänger, Medaillen und Pokalrepliken stehen als Endprodukte nicht im ersten Arbeitsplan der Kommission. Spielzeug braucht nach eigenem Gesetz ab dem 1. August 2030 einen Pass.
  • Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör, Hüte und Schuhe nicht mehr vernichten; mittlere folgen am 19. Juli 2030, Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen.
  • Zwei Schritte lohnen sich sofort: Material-, Herkunfts- und Prüfdaten je Artikel sammeln und vor der Bestellung festlegen, wohin Überschüsse gehen.

In diesem Artikel

Was ist ein digitaler Produktpass?

Ein digitaler Produktpass ist der Datensatz eines Produkts, abrufbar über einen Datenträger wie einen QR-Code auf dem Produkt, der Verpackung oder den Begleitunterlagen. Er kann Angaben zu Material, Herkunft, Reparatur und Recycling enthalten; Rechtsgrundlage ist die ESPR.

Die Kommission nennt ihn einen digitalen Container für Produkte, Bauteile und Materialien (englisch). Je nach Produktgruppe deckt er Sicherheit, Herkunft, Materialien, Reparierbarkeit, Umweltleistung, Wiederverwendung und Recycling ab. Artikel 10 der ESPR verlangt eine dauerhafte eindeutige Produktkennung und einen Datenträger, der physisch auf dem Produkt, seiner Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht ist.

Die ausführlichen Daten bleiben bei dem Unternehmen, das das Produkt in Verkehr bringt, oder bei einem beauftragten Dienstleister. Ins zentrale Register gehen nur Kennungen und Registrierungsdaten; die Kommission hat es am 20. Juli 2026 freigeschaltet (englisch). Laut den Fragen und Antworten der Kommission (englisch) soll der Zoll Importe etwa ab 2029 gegen das Register prüfen.

Eine allgemeine Passpflicht gibt es nicht. Nach denselben Fragen und Antworten wird der Pass erst durch produktspezifische Regeln Pflicht, und ein Platz im Arbeitsplan allein macht ihn noch nicht verbindlich.

Ab wann gilt ein digitaler Produktpass für Merchandise?

Nach dem vorläufigen Zeitplan der Kommission kommen die ersten ESPR-Pässe für Merchandise mit dem Rechtsakt für Textilien, geplant für das vierte Quartal 2027, dazu mindestens 18 Monate Übergang. Für Spielzeug gilt ab dem 1. August 2030 ein eigenes Gesetz.

Die Reihenfolge steht im Arbeitsplan 2025 bis 2030 für Ökodesign und Energiekennzeichnung (englisch): vier Endprodukte (Textilien mit Schwerpunkt Bekleidung, Möbel, Reifen und Matratzen), zwei Zwischenprodukte (Eisen und Stahl sowie Aluminium) und zwei horizontale Maßnahmen. Andere Gesetze regeln eigene Pässe; die Produktpass-Seite der Kommission (englisch) nennt darunter die Batterieverordnung, die PPWR und die Spielzeugverordnung.

ProduktgruppeRechtswegStand Oktober 2026
Bestimmte Batterien (Elektrofahrzeuge, leichte Verkehrsmittel, Industrie)BatterieverordnungPass ab 18. Februar 2027 Pflicht
Eisen und Stahl (Zwischenprodukte)Delegierter Rechtsakt nach der ESPRAnnahme für das vierte Quartal 2026 geplant
Textile BekleidungDelegierter Rechtsakt nach der ESPRAnnahme für das vierte Quartal 2027 geplant
Aluminium (Zwischenprodukt)Delegierter Rechtsakt nach der ESPRAnnahme für das dritte bis vierte Quartal 2027 geplant
SpielzeugSpielzeugverordnungPass ab 1. August 2030 Pflicht
SchuheNicht im ersten ArbeitsplanStudie bis Ende 2027
Pins, Schlüsselanhänger, Medaillen, Pokalrepliken als EndprodukteNicht im ersten ArbeitsplanKein Termin

Die Termine für Batterien, Stahl und Aluminium stammen aus dem Produktpass-Zeitplan der Kommission, die Schuhstudie aus dem Arbeitsplan. Die ESPR-Termine sind vorläufig, und keiner der delegierten Rechtsakte ist bisher erlassen. Die Kommission weist auf ihrer Seite zu textiler Bekleidung (englisch) darauf hin, dass sich die Zeitpläne ändern können. Spielzeug hat ein festes gesetzliches Datum; verzögert sich der Textil-Rechtsakt oder sieht er mehr als die Mindestübergangszeit vor, käme Spielzeug zuerst.

Welche Artikel im Sortiment sind zuerst betroffen?

Bekleidung liegt als erste Merchandise-Linie auf dem Weg des Produktpasses. Für Metallartikel wie Pins, Schlüsselanhänger, Medaillen und Pokalrepliken ist als Endprodukt kein Pass geplant; sie passen schlecht zum Instrument.

Trikots, Jacken und andere Bekleidung

Laut der Kommissionsseite zu textiler Bekleidung (englisch) kommen die Passregeln für die Branche im selben delegierten Rechtsakt wie die Ökodesign-Anforderungen. Der Pass soll in Onlineshops und über einen Datenträger auf dem Produkt selbst, etwa einen QR-Code, abrufbar sein.

Im Sortiment eines Vereins oder Events betrifft das Fan- und Trainingstrikots, T-Shirts, Hoodies, Jacken und andere Kleidungsstücke. Ob Schals und Caps dazugehören, entscheidet der endgültige Anwendungsbereich des Rechtsakts, der noch offen ist. Planen Sie bei neuen Designs auf dem gewebten oder gedruckten Etikett Platz für einen Datenträger ein.

Pins, Schlüsselanhänger, Medaillen und Pokalrepliken

Diese Artikel sind keine Textilien, und der Arbeitsplan führt Eisen und Stahl sowie Aluminium als Zwischenprodukte. Die Kommissionsseite zu Eisen und Stahl (englisch) beschreibt Stahl als Vorprodukt für andere Waren, etwa in der Automobilindustrie, im Bau und im Maschinenbau.

Der Arbeitsplan (englisch) weist darauf hin, dass Regeln für Zwischenprodukte alle daraus gefertigten Endprodukte treffen können, und nennt zwei Wege, das zu begrenzen: reine Informationspflichten oder die Aufnahme ausgewählter Endprodukte, die große Mengen des Zwischenprodukts enthalten. Unsere Einschätzung: Pins und Schlüsselanhänger enthalten wenig Metall, und Zinklegierung, aus der Pins und Medaillen im Druckguss entstehen, steht gar nicht im Plan. Metall-Merchandise und Pokalrepliken passen daher schlecht zum Produktpass; über die Rechtsakte für Stahl oder Aluminium ist er später denkbar, geplant ist er nicht.

Spielzeug und Verpackungen

Nach der neuen Spielzeugverordnung braucht jedes Spielzeug auf dem EU-Markt einen digitalen Produktpass (englisch) mit Sicherheits- und Konformitätsangaben, und zwar ab dem 1. August 2030. Das betrifft Sie, wenn Plüschmaskottchen oder anderes Spielzeug im Sortiment sind.

Die PPWR schafft keinen eigenen Pass für Verpackungen. Braucht das verpackte Produkt nach der ESPR oder anderem EU-Recht einen Pass, soll laut Erwägungsgrund 70 der PPWR derselbe Pass auch die Verpackungsangaben tragen; ein Datenträger reicht dann für beides. Welche Pflichten heute gelten, erklärt unser Ratgeber zu den PPWR-Pflichten für Merchandise-Verpackungen.

Welche Daten sollten Sie jetzt bei der Fabrik anfragen?

Fragen Sie je Artikel die Daten an, die ein Textil-Rechtsakt voraussichtlich braucht: Faserzusammensetzung je Bestandteil, Ort jedes Produktionsschritts, Pflege- und Reparaturhinweise, Prüfberichte und Chemikalienkonformität. Bei der Bestellung kostet das wenig, später müssen Sie alten Aufträgen hinterherlaufen.

Die Kommissionsseite zu textiler Bekleidung (englisch) zählt auf, was ein Pass enthalten kann: Produktkennung, Faserzusammensetzung, Angaben zu Gebrauch, Reparatur und Pflege, Angaben für Wiederverwendung und Recycling, Herkunft und die beteiligten Wirtschaftsakteure. Anhang III der ESPR ergänzt GTIN, Warencode, Kennungen der Wirtschaftsakteure und Produktionsstätten sowie Konformitätsunterlagen. Laut Arbeitsplan (englisch) gehören die Materialzusammensetzung und etwaige besorgniserregende Stoffe in den Pass.

DatenpunktWas Sie anfragenLiegt meist bei
FaserzusammensetzungProzentanteile je Bestandteil: Grundstoff, Besatz, Druck, EtikettFabrik und Materiallieferant
Herkunft und StandorteLand und Standort von Stricken oder Weben, Färben, Bedrucken und KonfektionFabrik
Pflege, Reparatur, HaltbarkeitPflegehinweise und Prüfberichte, etwa zur Farbechtheit nach dem WaschenFabrik oder Prüflabor
Besorgniserregende StoffeChemische Prüfberichte zum fertigen Artikel, etwa zu den Beschränkungen nach REACHFabrik oder Prüflabor
Codes und KennungenWarencode, GTIN, Name und Adresse der FabrikImporteur, Marke, Fabrik

Klären Sie auch Ihre eigene Rolle. Die ESPR definiert den Hersteller als jeden, der ein Produkt entwickeln oder herstellen lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet. Ein Verein oder Markeninhaber, der Artikel mit eigenem Wappen oder Logo verkauft, ist damit Hersteller, auch wenn eine Partnerfabrik produziert. Bei lizenziertem Merchandise gehört in den Lizenz- oder Liefervertrag, wer den Pass anlegt und pflegt.

Am Ball lässt Bekleidung für das Premiumsegment überwiegend bei Partnerfabriken in Portugal fertigen, die meisten Metallartikel kommen von Partnerfabriken in Asien. Die Herkunftsdaten eines gemischten Sortiments stammen also aus mehreren Quellen. Eine Tabelle je Artikel hält sie zusammen; füllen Sie sie bei der Bemusterung und ordnen Sie jede Zusammensetzung und jeden Prüfbericht dem freigegebenen Muster zu, bevor die Serienproduktion beginnt.

Passdaten können eine konkrete Umweltaussage belegen, die Regeln für solche Aussagen ersetzen sie nicht; unser Ratgeber zu den Umweltaussagen, die Merchandise noch tragen darf, erklärt sie. Materialentscheidungen selbst, etwa für recyceltes Polyester, behandelt unser Ratgeber zu umweltfreundlichem Merchandising.

Wie funktioniert das Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung?

Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör, Hüte und Schuhe nicht mehr vernichten, außer in belegbaren Ausnahmefällen. Mittlere Unternehmen folgen am 19. Juli 2030, Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen.

Das Verbot steht in Artikel 25 der ESPR. Als unverkauft gelten Warenüberschuss, überhöhte Lagerbestände, totes Inventar und Retouren von Verbrauchern; Vernichtung heißt, ein Produkt vorsätzlich zu beschädigen oder als Abfall zu entsorgen. Wer Ware zur Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zur Wiederaufarbeitung abgibt, vernichtet sie nicht, und ein Unternehmen außerhalb des Verbots darf keine Ware vernichten, die ihm zur Umgehung zugespielt wird.

Nach Schätzungen der Kommission (englisch) werden in Europa 4 bis 9 Prozent der unverkauften Textilien vernichtet, bevor sie je getragen wurden.

Welche Merchandise-Artikel auf der Liste stehen

Anhang VII der ESPR nennt die Waren nach Zolltarif: Kleidung und Bekleidungszubehör aus Leder (4203), aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) und aus anderen Stoffen (Kapitel 62), Hüte und andere Kopfbedeckungen (6504 und 6505) sowie Schuhe (6401 bis 6405). Im Sortiment eines Vereins oder Events sind das Trikots, T-Shirts, Hoodies, Jacken, Caps und Mützen. Auch Schals gehören dazu: Die Zolltarifpositionen für Textilien (englisch) führen Schals unter 6214 und gestricktes Bekleidungszubehör unter 6117.

Pins, Schlüsselanhänger, Medaillen und Pokalrepliken stehen nicht auf der Liste, ebenso wenig Handtücher und Decken aus Kapitel 63. Laut Arbeitsplan (englisch) will die Kommission das Verbot während des ersten Plans nicht ausdehnen, weil die Daten aus der Offenlegungspflicht noch fehlen.

Wann Vernichtung weiter erlaubt ist

Die Kommission hat den delegierten Rechtsakt mit den Ausnahmen (englisch) am 9. Februar 2026 angenommen. Er gilt ab dem 19. Juli 2026 und erlaubt die belegte Vernichtung in zehn Fällen, darunter:

  • gefährliche Produkte oder Produkte, die gegen anderes Recht verstoßen, wenn dieses Recht die Vernichtung verlangt oder sie die verhältnismäßige Korrekturmaßnahme ist;
  • Produkte, die nachweislich Rechte des geistigen Eigentums verletzen, etwa Fälschungen;
  • Produkte unter einer gültigen Lizenz, die den Verkauf nach einem bestimmten Datum verbietet, sobald dieses Datum verstrichen und die Vernichtung verhältnismäßig ist;
  • Produkte, deren geschützte Etiketten, Logos oder erkennbare Gestaltung sich technisch nicht entfernen lassen, um sie wiederzuverwenden;
  • beschädigte Produkte, deren Reparatur technisch nicht machbar oder unwirtschaftlich ist, und fehlerhafte Produkte, die sich technisch nicht reparieren lassen;
  • Produkte, die mindestens drei geeigneten Einrichtungen der Sozialwirtschaft in der EU oder mindestens acht Wochen lang auf Ihrer Website als Spende angeboten und nicht angenommen wurden.

Die Fälle zu Lizenz und Logo sind für lizenziertes Merchandise wichtig, ein Freibrief sind sie nicht. Sie brauchen die Lizenzklausel, die den Verkauf nach einem Datum beschränkt, oder einen Prüfbericht, der zeigt, dass sich die Logos nicht entfernen lassen, dazu eine Begründung. Unternehmen bewahren diese Unterlagen fünf Jahre auf, legen sie Behörden binnen 30 Tagen vor und teilen dem Entsorger mit, welche Ausnahme gilt.

Was müssen Unternehmen über entsorgte Ware offenlegen?

Große Unternehmen, die unverkaufte Verbraucherprodukte entsorgen, müssen jährlich auf ihrer Website angeben, wie viele Stück sie entsorgt haben, mit welchem Gewicht, aus welchen Gründen und wohin. Diese Pflicht gilt für alle Verbraucherprodukte, Pins und Schlüsselanhänger eingeschlossen.

Artikel 24 der ESPR verlangt dazu eine etwa genutzte Ausnahme, die Anteile für Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung sowie die ergriffenen und geplanten Maßnahmen gegen Vernichtung. Die erste Offenlegung umfasst das erste vollständige Geschäftsjahr, in dem die Verordnung galt; entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, ist das 2025. Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen, mittlere folgen am 19. Juli 2030.

Die Mitteilung der Kommission vom 9. Februar 2026 (englisch) bestätigt, dass die Offenlegungsregeln für große Unternehmen bereits gelten und ab Februar 2027 ein einheitliches Format vorgeschrieben ist.

Prüfen Sie zuerst Ihre Größe. Nach der KMU-Definition der EU (englisch) hat ein mittleres Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Gehört eine Merchandising-Gesellschaft zu einer größeren Gruppe, muss sie unter Umständen die Zahlen der Gruppe mitrechnen.

Was tun mit Restbeständen aus Verein und Event?

Planen Sie die Weiterverwendung vor der Bestellung: den Großteil der Menge undatiert, datierte Stücke in kleinen Auflagen, dazu feste Wege für Abverkauf, Partnerpakete und Spenden. Vernichtung bleibt dann die dokumentierte Ausnahme, die das Gesetz vorsieht.

Artikel 23 der ESPR verpflichtet jeden Wirtschaftsakteur zu zumutbaren Maßnahmen, damit unverkaufte Produkte nicht vernichtet werden müssen, und die Mitteilung der Kommission (englisch) nennt Lagersteuerung, Retourenabwicklung, Weiterverkauf, Wiederaufarbeitung, Spenden und Wiederverwendung. Für Events gilt der Plan für Überschüsse aus unserem Ratgeber zur Planung von Event-Merchandise unmittelbar: undatierte Kernartikel, nummerierte limitierte Stücke, Vorbestellungen und ein vorab vereinbartes Ziel für Überschüsse.

Kleine Auflagen helfen. Bei Am Ball beginnen Aufträge typischerweise bei rund 300 Stück; ein Trikot für ein einzelnes Finale oder ein Jubiläumsspiel lässt sich also nah an der Nachfrage bestellen, die Sie zählen können, mit einem Termin für Nachbestellungen, falls es sich gut verkauft.

Beispiel: die Inventur nach der Saison

Nehmen wir eine fiktive Merchandising-Gesellschaft eines Vereins, die zu einer Gruppe oberhalb der Grenzen für mittlere Unternehmen gehört und damit als großes Unternehmen gilt. Nach der Saison lagern dort 1.500 Strickschals mit undatiertem Wappenmotiv, 600 T-Shirts für ein Pokalfinale, 300 Caps aus einer lizenzierten Kooperation, deren Lizenz den Verkauf nach dem 30. Juni verbietet, und 2.000 Emaille-Pins mit den Daten der Saison.

  • Schals: Sie gehen in der nächsten Saison wieder in den Verkauf, im Webshop und an Spieltagen.
  • Final-T-Shirts: Verkaufen Sie sie reduziert, legen Sie sie in Pakete für Volunteers und Partner oder bieten Sie sie mindestens acht Wochen lang als Spende an. Nimmt sie niemand, erlaubt die Spendenausnahme die Vernichtung, mit Nachweis des Angebots.
  • Caps: Die abgelaufene Lizenz kann die Vernichtung rechtfertigen, wenn der Vertrag den Verkauf nach diesem Datum ausdrücklich beschränkt und die Vernichtung verhältnismäßig ist. Prüfen Sie zuerst, ob sich das Partnerlogo entfernen lässt, damit die Caps noch verkauft oder gespendet werden können.
  • Pins: Das Verbot gilt nicht, eine Entsorgung zählt aber in der jährlichen Offenlegung.

Was entsorgt wird, steht in der nächsten Offenlegung. Günstiger ist die Korrektur vorher: In der nächsten Saison wird das Finaltrikot vorbestellt, und die Pins tragen kein Datum.

Häufig gestellte Fragen

Brauchen T-Shirts und Schals heute einen digitalen Produktpass?

Nein. Der Textil-Rechtsakt ist noch nicht erlassen; die Kommission plant ihn für das vierte Quartal 2027, danach bleiben mindestens 18 Monate. Das Vernichtungsverbot ist eine eigene Regel und erfasst Schals und Caps bei großen Unternehmen schon heute.

Brauchen Pins, Schlüsselanhänger und Medaillen einen digitalen Produktpass?

Nach dem ersten Arbeitsplan der Kommission nicht. Stahl und Aluminium stehen darin als Zwischenprodukte, und der Plan erwähnt nur, ausgewählte Endprodukte mit großen Mengen dieser Materialien zu prüfen.

Wer legt den Pass für lizenziertes Merchandise an?

Der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in der EU in Verkehr bringt, meist Hersteller oder Importeur; Händler müssen sicherstellen, dass ein Pass vorhanden ist. Hersteller im Sinne der ESPR ist, wer das Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet, deshalb gehört die Rolle in den Vertrag.

Darf ein Verein unverkaufte Trikots noch vernichten?

Als großes Unternehmen nur in einem der Ausnahmefälle und mit Unterlagen, die fünf Jahre aufbewahrt werden. Mittlere Unternehmen fallen ab dem 19. Juli 2030 unter das Verbot, Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen, dürfen aber keine Ware vernichten, die ihnen zur Umgehung zugespielt wird.

Gilt das Vernichtungsverbot auch für Eventveranstalter?

Es gilt für Wirtschaftsakteure, also Hersteller, Importeure, Vertreiber und Händler, gestaffelt nach Unternehmensgröße. Ein Veranstalter, der Kleidung unter den eigenen Eventmarken verkauft, ist als großes Unternehmen erfasst und als mittleres ab dem 19. Juli 2030.

Ist ein QR-Code auf dem Etikett schon ein digitaler Produktpass?

Nein. Ein Pass folgt dem delegierten Rechtsakt seiner Produktgruppe, nutzt eine dauerhafte eindeutige Produktkennung und muss im EU-Register stehen, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Bis der Textil-Rechtsakt gilt, ist ein QR-Code mit Link zur Produktseite ein freiwilliges Extra.

Fazit

Ein digitaler Produktpass erreicht Merchandise zuerst über Bekleidung und wird nach dem Zeitplan der Kommission frühestens 2029 Pflicht; Pins, Schlüsselanhänger und Medaillen passen schlecht zum Instrument. Das Vernichtungsverbot gilt für große Unternehmen schon jetzt, deshalb zählt die Planung von Überschüssen heute. Sammeln Sie Material- und Herkunftsdaten je Artikel ab sofort und legen Sie vor der Bestellung fest, wohin Restbestände gehen.

Wenn Sie Ihr nächstes Sortiment mit diesen Daten ab dem ersten Muster planen möchten, sprechen Sie mit uns über Ihr Merchandising.